Hallo Freunde der Sonne,

 

nachdem alle Klarheiten beseitigt sind die eleganteste Lösung zur Prüfungsfahrt.

Bitte am Samstag den/die Fahrzeugeinweiser(in) als Fahrzeugführer(in) an der Prüfungsfahrt teilnehmen lassen.

 

Fahrberechtigung

Der Fahrlehrer übernimmt nur die Funktion eines Prüfers wie bei Erteilung der Fahrerlaubnis und stellt dann die Bescheinigung der Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen nach dem Muster der Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 FahrBVO aus.

Nach Abgabe der Bescheinigung bei der Samtgemeinde Brome wird die Fahrberechtigung erst durch ihre Aushändigung eines formalen Nachweises nach Anlage 3 bzw. 4 zu § 1 Abs. 4 FahrBVO erteilt.

 

Hinweise

Die SG Brome ist auch zuständig und berechtigt, für die Überprüfungen nach § 2 Abs. 16 Satz 3 StVG die dort genannten Auskünfte einzuholen (Eignungen und Nachweise).

Die Fahrberechtigung ist beim Führen von Einsatzfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen.

Sie gilt nur in Verbindung mit der gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B!

 

Viel Erfolg!

Wir sehen uns Samstag

 

 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

 

Torsten Hadwiger

Stv. Gemeinde-Ausbildungsleiter

 

Freiwillige Feuerwehr

Samtgemeinde Brome

Am Hörschenberg 7

38470 Parsau OT Croya

 

Telefon 05368 1638

Fax       05368 286494

Mobil    0152 53381348